Schriftgröße:
-
+
Diese Seite vorlesen
Ihr Browser unterstützt die Vorlesefunktion nicht.
x
Europawahl 2019
Am 26. Mai 2019 findet in Deutschland die Europawahl statt. An der Wahl können sowohl Deutsche als auch alle Bürgerinnen und Bürger mit einer EU-Staatsbürgerschaft teilnehmen, wenn sie im Wählerverzeichnis der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen eingetragen sind.
Das Wichtigste in Kürze
Zu beachten
Das Online-Formular zur Beantragung von Briefwahl/Wahlschein steht Ihnen unter
www.vgem-zellingen.de vom 01.05.2019 ab 7.00 Uhr bis zum 21.05.2019 um 23.00 Uhr zur Verfügung. Eine längere Online-Beantragung ist nicht möglich, da nicht gewährleistet werden kann, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig per Post zugestellt werden.
Alle Wahlbriefe müssen bis zum 26. Mai 2019, 18 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen eingegangen sein.
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Der Versand beginnt ab dem 23. April 2019. Wer bis zum 5. Mai 2019 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.
Sie haben folgende Möglichkeiten, Briefwahlunterlagen zu beantragen
- per Online-Formular (ab 01.05.2019 ab 7.00 Uhr bis 21.05.2019 um 23.00 Uhr)
- schriftlich:
- mit Hilfe des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (ausgefüllt und unterschrieben an die angegebene Adresse schicken),
- per Fax: 09364/8072-80,
- per E-Mail: post@vgem-zellingen.de
- persönlich vor Ort.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
Persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen
Ab 29.04.2019 stellt die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen Briefwahlunterlagen aus.
Vor Ort kann gleich gewählt und die Wahlbriefe in eine Wahlurne abgegeben werden.
► Der schriftliche Antrag kann bereits gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Familienname
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- eventuell abweichende Versandanschrift
► Jeder kann nur für sich selbst einen Antrag stellen. Wer für jemand anderen einen Antrag stellt, muss eine schriftliche
Vollmacht, eine Generalvollmacht oder einen Betreuungsausweis (vom Amtsgericht ausgestellt) vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.